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4. Die Benutzung der Mietsache für gewerbliche oder berufliche Zwecke bedarf der Zustimmung des Vermieters. Behördliche Genehmigungen hat der Mieter auf seine Kosten einzuholen und dem Ver …

4. Die Benutzung der Mietsache für gewerbliche oder berufliche Zwecke bedarf der Zustimmung des Vermieters. Behördliche Genehmigungen hat der Mieter auf seine Kosten einzuholen und dem Ver …